Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spiel direkt eG

1. Geltungsbereich und Änderung dieser Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend Kunde).

1.2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.

1.3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Genossenschaft bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die Genossenschaft absenden.

1.4. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2. Vertragsabschluss und Preise

2.1. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir dieses ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Es richtet sich an die von der Genossenschaft festgelegten Abnehmergruppen.

2.2. Alle Preise auf dieser Website sind Netto-Preise (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).

2.3. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Bestellung oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung durch die Spiel direkt eG zu Stande. Die Bestätigung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Falls Ihre Bestellung uns erreicht, Sie aber keine gültige E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie keine Bestätigung, Ihre Bestellung gilt dennoch als getätigt. Soweit ausnahmsweise einzelne Spiele nicht lieferbar sind, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.

3. Lieferung und Versandkosten

3.1. Für die Lieferung gelten die folgenden Lieferungsbedingungen der Genossenschaft.

3.2. Die Genossenschaft ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer nach dem Vertragszweck von Interesse ist und dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Aus Umweltschutzgründen streben wir eine möglichst gebündelte Lieferung an.

3.3. Die Kosten für die Lieferung ins Inland trägt (siehe hierzu auch: https://www.spiel-direkt-eg.de/versandkosten):
a) der Kunde bei bei regulären Lieferungen mit einem Nettowarenwert bis 99,99 €
b) die Genossenschaft bei regulären Lieferungen mit einem Nettowarenwert ab 100,00 €
c) teilweise der Kunde, wenn Sonderleistungen erbracht werden müssen, wie Avisierung, Terminierungen und Expresssendungen oder Anlieferungen auf Messen. Die Höhe der Kosten, die von dem Kunden übernommen werden müssen hängt von der Art der erbrachten Leistung ab.

3.4. Die Kosten für die Lieferung ins Ausland trägt der Kunde. Die Kosten sind abhängig vom Standort des Kunden und dem Gesamtgewicht der Sendung und können für Europa und für weltweiten Versand unterhttps://www.spiel-direkt-eg.de/versandkosten eingesehen werden.

3.5. Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebene Adresse.

3.6. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

3.7. Gerät der Käufer mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

3.8. Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

4. Verpackung

Die Waren werden sicher verpackt. Die Kosten für die Verpackung trägt die Genossenschaft.

5. Mängelrügen

5.1. Rügen wegen beschädigter Umverpackung sind unverzüglich gegenüber dem Versandservice bzw. dem Versender zu rügen, die beschädigte Ware ist nach Rücksprache mit dem Versender an diesen zu retournieren.

5.2. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.

5.3. Der Empfänger muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern §377 HGB.

6. Zahlung

6.1. Für die Zahlung gelten die folgenden Zahlungsbedingungen der Genossenschaft.

6.2. Die Zahlung ist per Banküberweisung, SEPA-Firmenlastschriftmandat und Paypal möglich. Neukunden zahlen per Vorkasse, die Waren wird nach Zahlung versandt. Bestandskunden können die Waren auch auf Rechnung erhalten, die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird der Käufer gemahnt.

6.3. Wird der fällige Kaufpreis nach Mahnung nicht sofort bezahlt, so hat der Kunde Verzugszinsen von 8%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.4. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen im Eigentum der Genossenschaft.

6.5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

6.6. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.7. Die Genossenschaft ist verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

7. Haftung

7.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

7.2 Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen

  • der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
  • der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft
  • der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
  • der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3. Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

7.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Genossenschaft.
 
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1. Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort und Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann ist.

8.2. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer, der Unternehmer ist und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

9. Datenschutz

Sämtliche Angaben des Kunden bzw. der Kundin unterliegen dem Datenschutz und werden von uns nur an das beauftragte Logistikunternehmen zur Auftragsabwicklung weitergegeben.

10.Sonstiges

10.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.